Kommt es zu Streitigkeiten über die Qualität ausgeführter Handwerksarbeiten, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oftmals schon im Vorfeld langwieriger Gerichtsprozesse, zum Beispiel durch ein Schiedsgutachten, den Streit schlichten. Die Aufgabe eines Sachverständigen ist es, diese Schäden zu begutachten, zu analysieren und zu bewerten. Das Gutachten kann dann bei der Ermittlung der Höhe eines Versicherungsschadens oder bei einer Rechtsstreitigkeit herangezogen werden.
Unser Geschäftsführer, Herr Wolfgang Bohr, ist seit dem 4. April 2003 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk. Herr Bohr übernimmt für Sie die Begutachtung von Leistungen, die durch das Maler- und Lackiererhandwerk ausgeführt wurden, und erstellt sowohl Gerichts- und Schiedsgutachten als auch Privatgutachten. Dazu zählen Gutachten bei Baumängeln, als auch bei entstandenen Schäden durch Umwelteinflüsse oder auch mutwillige oder fahrlässige Verursachung.
Mit seiner Expertise kann Herr Bohr dort helfen, wo Bauherren, Eigentümer von Immobilien oder Versicherungen Unterstützung brauchen, um eine Handwerksleistung objektiv zu bewerten. Dabei führt er eine objektive und unvoreingenommene Begutachtung vor Ort durch, auf deren Grundlage im Anschluss ein fundiertes Gutachten erstellt wird. Gerne ist Herr Bohr in diesem Bereich auch beratend für Sie tätig.
Ob privat oder gewerblich – gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung sind wir immer für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an.